Immobilien & Steuern
Kaufpreisaufteilung
Die Kaufpreisaufteilung teilt den Gesamtkaufpreis einer Immobilie in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude, als Basis für die AfA.
Auch: Kaufpreisallokation
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Die Kaufpreisaufteilung legt fest, welcher Anteil des gezahlten Kaufpreises auf das Grundstück und welcher auf das Gebäude entfällt, denn nur der Gebäudewert darf steuerlich über die AfA abgeschrieben werden. Ohne belastbares Gutachten übernimmt das Finanzamt häufig die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums, die den Bodenanteil oft zu hoch und damit die Abschreibung zu niedrig ansetzt. Ein individuelles Gutachten, gestützt auf Bodenrichtwert und Verkehrswert, kann den abschreibungsfähigen Gebäudeanteil deutlich erhöhen und so die jährliche Steuerlast senken. Der Unterschied macht bei vermieteten Immobilien häufig mehrere tausend Euro Steuerersparnis über die Jahre aus (Orientierungswert, im Einzelfall abhängig). Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Mehr dazu im Ratgeber Kaufpreisaufteilung: Mehr Gebäudeanteil, mehr Abschreibung.
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