Immobilien & Steuern
Verkehrswert
Der Verkehrswert ist der am Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbare Marktwert einer Immobilie, unabhängig von persönlichen Verhältnissen.
Auch: Marktwert
Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, ist gesetzlich in § 194 Baugesetzbuch definiert als der Preis, der zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter normalen Bedingungen erzielbar wäre. Ermittelt wird er je nach Objektart über das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren, meist gestützt auf den örtlichen Bodenrichtwert. Der Verkehrswert wird unter anderem für Verkauf, Erbschaft, Scheidung und für die steuerliche Kaufpreisaufteilung benötigt. Ein qualifiziertes Gutachten schafft eine belastbare Grundlage gegenüber dem Finanzamt statt einer groben Online-Schätzung. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Verkehrswertgutachten erstellen Sachverständige für Immobilienbewertung. Mehr dazu im Ratgeber Kaufpreisaufteilung: Mehr Gebäudeanteil, mehr Abschreibung.
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