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Energie Optimiert GbR
Förderung 12 Min Aktualisiert: 28. September 2026

KfW 261: Der Sanierungskredit mit Tilgungszuschuss erklärt

Wie die KfW 261 die Komplettsanierung zum Effizienzhaus fördert, welche Stufen es gibt und wie sich der Tilgungszuschuss nach der Reform 2026 berechnet.

Illustration zum Ratgeber: KfW 261: Der Sanierungskredit mit Tilgungszuschuss erklärt

Das Wichtigste in Kürze

  • Die KfW 261 fördert die Komplettsanierung zum Effizienzhaus als zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss, bis 150.000 Euro je Wohneinheit
  • Je niedriger die Effizienzhaus-Zahl, desto höher der Tilgungszuschuss: in der Erneuerbare-Energien-Klasse 5 Prozent bei EH 55 und 10 Prozent bei EH 40, mit Nachhaltigkeits-Klasse jeweils 5 Punkte mehr
  • Der Worst-Performing-Building-Bonus bringt 10 Prozentpunkte obendrauf, bei Ein- und Zweifamilienhäusern nur mit Bedarfsberechnung ab 300 kWh/(m²a) Endenergie oder Bedarfsausweis der Klasse H
  • Der Antrag läuft über die Hausbank vor Vorhabenbeginn, Pflicht sind eine dena-gelistete Fachperson sowie die Nachweise BzA und BnD
  • Die Kombination mit BAFA-Einzelmaßnahmen und dem Steuerbonus nach § 35c ist ausgeschlossen, zwischen einem Effizienzhaus-Vorhaben und Einzelmaßnahmen liegen mindestens drei Jahre
Inhalt dieses Artikels
  1. 01 Was die KfW 261 fördert
  2. 02 Die Effizienzhaus-Stufen im Überblick
  3. 03 Wie hoch der Tilgungszuschuss ausfällt
  4. 04 Beispielrechnung: was der Kredit netto kostet
  5. 05 Ablauf Schritt für Schritt: BzA, Antrag, BnD
  6. 06 Vorhabenbeginn: der teuerste Fehler
  7. 07 KfW 261, Einzelmaßnahmen oder Steuerbonus
  8. 08 Kombinationsregeln: Ausschlüsse und 60-Prozent-Grenze
  9. 09 KfW 261 in Berlin und Brandenburg kombinieren
  10. 10 Häufige Stolpersteine
  11. 11 Häufige Praxisfragen aus laufenden Vorhaben
  12. 12 Fazit

Wer sein Wohngebäude in Berlin oder Brandenburg energetisch komplett saniert, landet fast zwangsläufig bei einem Programm: KfW 261. Der KfW-Sanierungskredit ist der zentrale Förderweg für die Sanierung zum Effizienzhaus und kombiniert einen zinsverbilligten Kredit mit einem Tilgungszuschuss. Wer versteht, wie das Programm funktioniert, plant die Sanierung wirtschaftlich, statt am Ende von Fristen, Nachweisen oder einer zu früh unterschriebenen Auftragsbestätigung überrascht zu werden.

Was die KfW 261 fördert

Die KfW 261 ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und richtet sich an alle, die ein bestehendes Wohngebäude auf einen definierten Effizienzhaus-Standard bringen. Anders als bei einer Einzelmaßnahme wie einem reinen Fenstertausch zählt hier das Gesamtergebnis: Gebäudehülle, Heizung, Warmwasser und Lüftung werden gemeinsam bewertet.

Maßgeblich sind zwei Kennwerte. Der Jahres-Primärenergiebedarf (QP) beschreibt, wie viel Energie das Gebäude über die gesamte Kette bis zur Primärenergiequelle benötigt. Der Transmissionswärmeverlust (HT) beschreibt die Qualität der Gebäudehülle, also die Verluste über Außenwände, Dach, Fenster und Bodenplatte. Beide Werte werden mit einem Referenzgebäude nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) verglichen, das dieselbe Geometrie und Ausrichtung besitzt, aber mit festen Vorgabewerten gerechnet wird.

Für den Berliner und Brandenburger Bestand mit Gründerzeitbauten, Siedlungshäusern, Plattenbauten und freistehenden Einfamilienhäusern im Umland ist diese Systematik entscheidend, weil sich je nach Baualter und Denkmalstatus sehr unterschiedliche Zielstufen erreichen lassen.

Die Effizienzhaus-Stufen im Überblick

Förderfähig in der Sanierung sind die Stufen Effizienzhaus 85, 70, 55 und 40 sowie die Sonderkategorie Effizienzhaus Denkmal für geschützte Gebäude, jeweils als Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH). Die Zahl gibt an, wie viel Prozent des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes das sanierte Haus rechnerisch noch benötigt: Ein Effizienzhaus 55 kommt mit 55 Prozent aus. Je niedriger die Zahl, desto besser die Effizienz und desto höher der Tilgungszuschuss, aber auch desto anspruchsvoller und teurer die technische Umsetzung.

StufePrimärenergie vs. ReferenzEinordnung in der Praxis
EH 8585 %günstiger Einstieg, geringer Zuschuss
EH 7070 %üblich bei sanierten Altbauten
EH 5555 %häufig wirtschaftlicher Zielwert
EH 4040 %höchster Zuschuss, hoher Aufwand
EH DenkmalSonderregelfür geschützte oder erhaltenswerte Bausubstanz

In der Praxis erreichen Berliner Gründerzeitaltbauten mit erhaltenswerter Fassade oft EH 70 oder EH 55, während ein freistehendes Brandenburger Einfamilienhaus nach Vollsanierung realistisch auch EH 55 oder EH 40 schaffen kann. Der Sprung von EH 55 auf EH 40 kostet dabei überproportional, weshalb sich die Stufenwahl nur gebäudekonkret entscheiden lässt.

Wie hoch der Tilgungszuschuss ausfällt

Der Tilgungszuschuss mindert nach Abschluss der Sanierung die zurückzuzahlende Kreditsumme. Mit der Reform der BEG-Richtlinie zum 21. Juli 2026 wurden die Sätze über alle Stufen pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt. Zugleich entfiel der frühere Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse: Ein Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme an der Wärmeversorgung, etwa über Wärmepumpe, Wärmenetz oder Biomasse, ist jetzt Mindestvoraussetzung jeder Stufe. Den Tilgungszuschuss erhöht nur noch die Nachhaltigkeits-Klasse (NH) mit QNG-PLUS-Zertifikat um 5 Prozentpunkte. Der maximale Kredit liegt seither einheitlich bei 150.000 Euro je Wohneinheit.

StufeTilgungszuschuss EE-KlasseTilgungszuschuss NH-KlasseMax. Kredit je Wohneinheit
EH 850 %, nur Zinsvorteil5 %150.000 €
EH 700 %, nur Zinsvorteil5 %150.000 €
EH 555 %10 %150.000 €
EH 4010 %15 %150.000 €
EH Denkmal5 %10 %150.000 €
Worst-Performing-Building-Bonuszusätzlich 10 Prozentpunkte (EH 70, 55, 40)zusätzlich 10 Prozentpunkte (EH 70, 55, 40)keine Änderung

Die Sätze stehen im KfW-Merkblatt 261 und auf der Produktseite der KfW. Verbindlich sind allein die aktuellen KfW-Konditionen, die wir vor jedem Antrag tagesaktuell prüfen. Alle hier genannten Sätze: Stand 28.09.2026, ohne Gewähr.

Der Worst-Performing-Building-Bonus bringt 10 Prozentpunkte zusätzlichen Tilgungszuschuss. Seit dem 21. Juli 2026 gilt ein Wohngebäude als Worst Performing Building, wenn eine aktuelle Energiebedarfsberechnung einen Endenergiebedarf von mindestens 300 kWh/(m²a) ergibt oder ein gültiger Bedarfsausweis der Klasse H vorliegt, jeweils höchstens ein Jahr alt. Der Weg über das Baujahr (1957 oder früher, Hülle im Wesentlichen unsaniert) gilt nur noch für Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten und zentraler Warmwasserbereitung. Ob ein unsaniertes Haus in Berlin oder Brandenburg die Grenze erreicht, klären wir mit einer Bedarfsberechnung.

Beispielrechnung: was der Kredit netto kostet

Die folgende Rechnung zeigt an einem Beispielfall, wie Kredit und Tilgungszuschuss zusammenwirken. Angenommen wird ein Einfamilienhaus im Brandenburger Umland, Zielstufe Effizienzhaus 55 in der Erneuerbare-Energien-Klasse, das den Status als Worst Performing Building erfüllt.

PositionBeispielwertHinweis
Förderfähige Sanierungskosten180.000 €Beispielwert, gebäudeabhängig
KfW-261-Kredit150.000 €Höchstbetrag je Wohneinheit
Tilgungszuschuss EH 55 EE7.500 €5 % des Kredits
Worst-Performing-Building-Bonus15.000 €10 Prozentpunkte zusätzlich
Summe Tilgungszuschuss22.500 €mindert die Kreditschuld
Verbleibende Kreditschuld127.500 €zuzüglich Zinsen, zinsverbilligt

Das Beispiel ist bewusst vereinfacht und ersetzt keine Berechnung für Ihr Gebäude. Es zeigt aber den Hebel: Die zusätzlichen 10 Prozentpunkte des Bonus verdreifachen in diesem Fall den Zuschuss. Mit Nachhaltigkeits-Klasse (QNG-PLUS-Zertifikat) kämen weitere 5 Prozentpunkte hinzu. Hinzu kommt der Zinsvorteil über die gesamte Laufzeit, der bei langen Zinsbindungen erheblich ins Gewicht fällt und in der Tabelle noch gar nicht enthalten ist.

Ablauf Schritt für Schritt: BzA, Antrag, BnD

Die Einbindung einer dena-gelisteten Energieeffizienz-Fachperson ist keine Option, sondern Pflicht. Sie berechnet die erreichbare Stufe und stellt vor dem Antrag die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit Vorhabennummer aus. Ohne diese Nummer nimmt keine Hausbank den Antrag entgegen. Nach Abschluss der Bauarbeiten prüft dieselbe Fachperson die Ausführung und stellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus. Erst damit schreibt die KfW den Tilgungszuschuss dem Kredit gut, eine Barauszahlung gibt es nicht. Die Gutschrift erfolgt zum nächsten Verrechnungszeitpunkt zwei, vier oder fünf Jahre nach der Zusage, wenn die BnD mindestens vier Monate vorher eingereicht ist. Der Nachweis ist spätestens 54 Monate nach der Zusage fällig.

SchrittZeitpunktWerFolge bei Fehlen
Effizienzhaus-Berechnung (QP, HT)vor Antragdena-gelistete Fachpersonkein Antrag möglich
Bestätigung zum Antrag (BzA)vor Vorhabenbeginndena-gelistete FachpersonFörderung verloren
Kreditantragvor VorhabenbeginnHausbankkeine Zusage
Baubegleitung und Qualitätssicherungwährend der Bauphasedena-gelistete FachpersonQualitäts- und Rückforderungsrisiko
Bestätigung nach Durchführung (BnD)nach Abschlussdena-gelistete Fachpersonkeine Gutschrift

Zwischen BzA und BnD liegt die eigentliche energetische Baubegleitung: Ausschreibung, Vergabe, Ausführungskontrolle, Luftdichtheitsprüfung und Dokumentation. Sie entscheidet darüber, ob die rechnerisch geplante Stufe im gebauten Zustand tatsächlich erreicht wird.

Chronologisch läuft ein KfW-261-Vorhaben damit in acht Schritten ab:

  1. Bestandsaufnahme und Erstberatung: Gebäude, Ziele und Budget werden geklärt, häufig auf Basis eines vorliegenden Energieausweises oder Sanierungsfahrplans.
  2. Effizienzhaus-Berechnung und Stufenwahl: Die Fachperson rechnet Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust und schlägt eine wirtschaftlich erreichbare Zielstufe vor.
  3. Bestätigung zum Antrag (BzA): Die Fachperson stellt die BzA mit Vorhabennummer aus, sie ist die technische Eintrittskarte für den Kredit.
  4. Finanzierungsgespräch und Kreditantrag bei der Hausbank: Die Bank prüft Bonität und Vorhaben und reicht den Antrag mit der BzA-Nummer bei der KfW ein.
  5. Kreditzusage abwarten: Erst mit der Zusage steht die Förderung fest, deshalb empfehlen wir, vorher nichts ohne Förderbedingung zu beauftragen.
  6. Aufträge an die Gewerke vergeben: Jetzt beginnt das Vorhaben ohne Förderrisiko, die Verträge mit den ausführenden Firmen werden geschlossen.
  7. Umsetzung mit Baubegleitung: Die Fachperson kontrolliert die Ausführung, prüft Nachweise der Gewerke und dokumentiert die Qualität, etwa über eine Luftdichtheitsmessung.
  8. Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Gutschrift des Tilgungszuschusses: Nach Abschluss bescheinigt die Fachperson die erreichte Stufe, die KfW schreibt den Tilgungszuschuss auf dem Kreditkonto gut.

Für die Effizienzhaus-Fachplanung und Baubegleitung im Ein- und Zweifamilienhaus arbeiten wir mit einem Festpreis von 4.900 Euro, im Mehrfamilienhaus nennen wir den Festpreis nach dem kostenlosen Erstgespräch. Die KfW fördert das Honorar über einen zusätzlichen Kreditbetrag mit 50 Prozent Tilgungszuschuss, der die Kreditschuld mindert und nicht ausgezahlt wird. Damit sind die Schritte 1 bis 3 sowie 7 und 8 honorarseitig planbar, bevor das Vorhaben startet.

Vorhabenbeginn: der teuerste Fehler

Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein. Als Vorhabenbeginn zählt in der Regel der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit einer ausführenden Firma. Planungsleistungen und die Erstellung der BzA sind davon ausdrücklich ausgenommen, sie müssen sogar vorher erfolgen. Ein Vertrag mit der Firma vor dem Antrag ist nur dann förderunschädlich, wenn er unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht oder wenn vor Vertragsschluss ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit der Bank stattgefunden hat; dann zählt erst der Beginn der Bauarbeiten vor Ort als Vorhabenbeginn (Stand 29.09.2026).

Praktisch heißt das: erst Berechnung und BzA, dann Antrag über die Hausbank, dann verbindliche Aufträge an die Gewerke. Wer diese Reihenfolge umdreht und im Winter schnell den Fensterbauer beauftragt, verliert die Förderung vollständig. Dieser Fehler kostet in der Regel ein Vielfaches des Beratungshonorars und lässt sich nachträglich nicht heilen.

KfW 261, Einzelmaßnahmen oder Steuerbonus

Der Kreditweg ist nicht immer die beste Lösung. Wer nur einzelne Bauteile erneuert, fährt oft mit den BEG-Einzelmaßnahmen des BAFA besser, die als direkter Zuschuss ausgezahlt werden. Ein vorliegender individueller Sanierungsfahrplan hebt dort die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro an und bringt 5 Prozentpunkte Bonus, seit dem 21. Juli 2026 aber nur auf den Betrag über 30.000 Euro je Antrag (Einfamilienhaus). Für selbst genutztes Wohneigentum kommt alternativ die Steuerermäßigung nach Paragraf 35c EStG in Betracht.

MerkmalKfW 261BEG-EinzelmaßnahmenParagraf 35c EStG
FördergegenstandKomplettsanierung zum Effizienzhauseinzelne Maßnahme an Hülle oder Technikeinzelne Maßnahme, selbst genutzt
FörderformKredit mit Tilgungszuschussdirekter ZuschussSteuerermäßigung über drei Jahre
Antragüber die Hausbank vor Vorhabenbeginnbeim BAFA vor Vorhabenbeginnüber die Steuererklärung
Fachpersondena-gelistet, BzA und BnDdena-gelistet, FachbestätigungFachunternehmerbescheinigung

Die drei Wege schließen sich gegenseitig aus (Details unter „Kombinationsregeln“), Sie müssen sich also früh für einen Weg entscheiden. Diese Einordnung ist keine Steuerberatung, die konkrete steuerliche Gestaltung prüft Ihre Steuerberatung.

Kombinationsregeln: Ausschlüsse und 60-Prozent-Grenze

Die Grundregel lautet: Förderprogramme lassen sich grundsätzlich kombinieren, einzelne Kombinationen sind aber ausgeschlossen. Wer sein Haus über die KfW 261 zum Effizienzhaus saniert, kann daneben keinen BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen und auch keine KfW-Heizungsförderung 458 nutzen, denn beide gehören zu den BEG-Einzelmaßnahmen. Die Kombination ist seit dem 21. Juli 2026 ausgeschlossen, zwischen beiden Wegen liegt eine Sperrfrist von drei Jahren. Auch der Steuerbonus nach Paragraf 35c ist für die geförderte Maßnahme nicht möglich. Die Heizung gehört deshalb in das Effizienzhaus-Paket selbst. Andere Fördermittel, etwa Landesprogramme von IBB und ILB, dürfen die KfW 261 grundsätzlich ergänzen. Übersteigt die öffentliche Förderung für dieselben Kosten insgesamt 60 Prozent, wird die BEG-Förderung gekürzt. Weil die Abgrenzung im Detail von den jeweils aktuellen Richtlinien abhängt, gehört die Kombinationsstrategie an den Anfang der Planung und nicht ans Ende, wenn die Aufträge schon vergeben sind.

KfW 261 in Berlin und Brandenburg kombinieren

Der Bund ist nicht die einzige Ebene. In Berlin lässt sich der KfW-Kredit für vermietete Wohngebäude über die Investitionsbank Berlin um bis zu 0,6 Prozent pro Jahr zusätzlich zinsverbilligen, der Zinssatz ist jeweils für zehn Jahre festgeschrieben; selbstnutzende Eigentümer:innen erhalten den Kredit über die IBB zu KfW-Konditionen. In Brandenburg fördert die Investitionsbank des Landes Brandenburg selbst genutztes Wohneigentum über die Wohneigentumsförderung mit 10.000 Euro Zuschuss und bis zu 230.000 Euro zinsfreiem Darlehen, einem eigenständigen Landesprogramm mit Einkommensgrenzen, bei zwei Personen bis 52.000 Euro anrechenbares Jahreseinkommen, je Kind 15.600 Euro mehr (doppelte Grenze nach § 22 BbgWoFG, Stand 29.09.2026, ohne Gewähr). Welche Programme aktuell offen sind und welche Konditionen gelten, fassen wir für Berlin und Brandenburg laufend zusammen.

Wichtig ist die saubere Abgrenzung: Bundes- und Landesförderung lassen sich grundsätzlich auch für dieselben Kosten kombinieren. Richtig strukturiert ergänzen sie sich, bei den IBB-Programmen dürfen die öffentlichen Mittel zusammen aber höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken. Wie ein zinsfreies Landesdarlehen auf solche Kumulierungsgrenzen angerechnet wird, prüfen wir im Einzelfall.

Häufige Stolpersteine

Drei Punkte tauchen in der Praxis immer wieder auf. Erstens die falsche Reihenfolge zwischen Hülle und Anlagentechnik: Wird die neue Heizung vor der Dämmung dimensioniert, fällt sie zu groß aus und kostet dauerhaft mehr. Zweitens eine zu ehrgeizige Zielstufe, die im Altbau technisch möglich, aber wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. Drittens fehlende Dokumentation während der Bauphase, die am Ende die BnD und damit die Gutschrift des Tilgungszuschusses verzögert.

Alle drei lassen sich vermeiden, wenn die Förderstrategie vor der ersten Auftragsvergabe steht und die KfW-Förderbegleitung die Fristen aktiv steuert.

Häufige Praxisfragen aus laufenden Vorhaben

Was passiert, wenn die geplante Effizienzhaus-Stufe verfehlt wird? Die BnD bescheinigt die tatsächlich erreichte Stufe, nicht die geplante. Wird das Ziel knapp verfehlt, hängt das Ergebnis davon ab, ob das Gebäude wenigstens eine niedrigere förderfähige Stufe erreicht: Dann kann sich der Tilgungszuschuss entsprechend verringern. Wird gar keine förderfähige Stufe erreicht, droht der Verlust des Zuschusses und im ungünstigen Fall eine Rückabwicklung der Konditionen. Genau deshalb prüft eine durchgehende Baubegleitung kritische Punkte wie Wärmebrücken und Luftdichtheit während der Bauphase, solange sich Abweichungen noch korrigieren lassen, statt sie erst am Ende festzustellen.

Was gilt bei einer Bauzeitverlängerung? Für die Durchführung des Vorhabens gelten Fristen ab Kreditzusage: Der Kredit ist innerhalb von 12 Monaten abzurufen, für noch nicht ausgezahlte Beträge verlängert sich die Frist ohne gesonderten Antrag um höchstens 24 Monate, ab dem 13. Monat fällt dafür eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent pro Monat an. Die Verwendung ist spätestens 54 Monate nach der Zusage nachzuweisen (Stand 29.09.2026). Verzögert sich die Sanierung, etwa durch Lieferengpässe, Handwerkerkapazitäten oder unerwartete Befunde am Bestand, sollte das früh mit der Hausbank besprochen werden. Die Fristen überwachen wir im Rahmen der Förderbegleitung.

Was gilt bei einem Eigentümerwechsel während der Sanierung? Kredit und Förderzusage sind an die Antragstellenden gebunden. Steht ein Verkauf im Raum, sollte die Konstellation vor der Beurkundung mit Hausbank und KfW geklärt werden, damit weder Zuschuss noch Konditionen unbeabsichtigt verloren gehen. Alle drei Antworten sind qualitative Einordnungen aus der Praxis, verbindlich sind allein die aktuellen KfW-Bedingungen im Einzelfall.

Fazit

Die KfW 261 ist der richtige Weg, wenn am Ende ein klarer Effizienzhaus-Standard stehen soll und nicht nur eine einzelne Maßnahme. Entscheidend sind die Stufenwahl, die strikte Reihenfolge aus BzA, Antrag und Auftragsvergabe sowie die Verzahnung mit den Landesprogrammen. Für eine individuelle Einschätzung Ihres Gebäudes empfiehlt sich das kostenlose Erstgespräch oder direkt ein individueller Sanierungsfahrplan, der die Stufenwahl vorbereitet (einen iSFP-Bonus gibt es bei der KfW 261 nicht).

Häufige Fragen

Was unterscheidet die KfW 261 von den BAFA-Einzelmaßnahmen?
Die KfW 261 fördert die Komplettsanierung zum Effizienzhaus als Kredit mit Tilgungszuschuss, die BAFA-Einzelmaßnahmen fördern dagegen einzelne Bauteile wie Dämmung oder Fenster als direkten Zuschuss. Welcher Weg passt, hängt vom Umfang des Vorhabens ab: eine klare Zielstufe spricht für den Kreditweg, eine Sanierung in Etappen eher für den Zuschussweg.
Muss ich mein Haus komplett auf einmal sanieren?
Für die KfW 261 muss am Ende die geplante Effizienzhaus-Stufe nachweisbar sein. Die Umsetzung lässt sich zeitlich strecken, wenn das Maßnahmenpaket von Anfang an schlüssig auf diese Stufe hin geplant ist und im Antrag so hinterlegt wurde.
Bekomme ich das Geld als Zuschuss ausgezahlt?
Nein, die KfW 261 ist ein zinsverbilligter Kredit. Der Tilgungszuschuss mindert nach erfolgreichem Nachweis die zurückzuzahlende Kreditsumme und wirkt damit wie ein Zuschuss, bleibt aber an den Kredit gekoppelt. Einen reinen Investitionszuschuss gibt es für die Effizienzhaus-Stufe nicht.
Sind Fachplanung und Baubegleitung selbst förderfähig?
Ja. Fachplanung und Baubegleitung werden über einen zusätzlichen KfW-Kreditbetrag mit 50 Prozent Tilgungszuschuss gefördert, bei Ein- und Zweifamilienhäusern auf bis zu 10.000 Euro förderfähige Kosten, also bis 5.000 Euro Tilgungszuschuss. Der Zuschuss mindert die Kreditschuld, er wird nicht ausgezahlt. Weil ohne diese Begleitung weder BzA noch BnD entstehen, ist sie ohnehin Voraussetzung für die Förderung.
Kann ich die KfW 261 mit BAFA-Zuschüssen oder dem Steuerbonus kombinieren?
Nein. Seit dem 21. Juli 2026 ist die Kombination der KfW 261 mit den BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA-Zuschüsse und KfW-Heizungsförderung 458) ausgeschlossen. Nach Abschluss eines Effizienzhaus-Vorhabens können Einzelmaßnahmen frühestens nach drei Jahren beantragt werden, umgekehrt ebenso. Auch der Steuerbonus nach Paragraf 35c ist für die geförderte Maßnahme ausgeschlossen. Landesprogramme können ergänzen, solange die öffentliche Förderung für dieselben Kosten 60 Prozent nicht übersteigt.

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