Zum Inhalt springen
Energie Optimiert GbR
Förderung 8 Min Aktualisiert: 28. September 2026

Förderung verstehen: BEG, KfW und BAFA im Überblick

Die Förderlandschaft für Wohngebäude sortiert: BAFA-Einzelmaßnahmen, KfW-Heizungsförderung, Effizienzhaus-Kredit, Steuerbonus 35c und die Landesprogramme von IBB und ILB, mit der wichtigsten Grundregel zum Antrag.

Illustration zum Ratgeber: Förderung verstehen: BEG, KfW und BAFA im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BEG bündelt die Bundesförderung: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle über das BAFA, Heizungstausch und Effizienzhaus-Kredit über die KfW
  • Dämmung, Fenster und Anlagentechnik werden mit 15 Prozent bezuschusst, ein vorliegender iSFP verdoppelt die Höchstgrenze und bringt 5 Prozentpunkte auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag (bei einer Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern entsprechend höher)
  • Der Heizungstausch läuft über die KfW mit 30 Prozent Grundförderung und Boni bis maximal 70 Prozent (nur mit Einkommensbonus), bei niedrigem Einkommen bis 80 Prozent
  • Der Steuerbonus nach 35c EStG ist die Alternative zum Zuschuss, beides zusammen geht für dieselbe Maßnahme nicht
  • In Berlin ergänzt die IBB, in Brandenburg die ILB die Bundesförderung um Landesprogramme
  • Die wichtigste Grundregel: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein, sonst verfällt der Anspruch vollständig
Inhalt dieses Artikels
  1. 01 Die BEG: ein Dach, mehrere Säulen
  2. 02 BAFA-Einzelmaßnahmen: Zuschuss für die Gebäudehülle
  3. 03 KfW-Heizungsförderung: die stärkste Einzelförderung
  4. 04 KfW 261: der Kredit für die Komplettsanierung
  5. 05 Steuerbonus 35c: die Alternative zum Zuschuss
  6. 06 Landesprogramme: IBB in Berlin, ILB in Brandenburg
  7. 07 Die eine Regel über allem: Antrag vor Vorhabenbeginn
  8. 08 So finden Sie Ihren Weg durch die Landschaft

Wer zum ersten Mal Fördermittel für eine Sanierung sucht, trifft auf ein Kürzeldickicht aus BEG, BAFA, KfW, iSFP und 35c. Dahinter steckt aber eine klare Struktur: eine Bundesförderung mit wenigen Säulen, ein steuerlicher Alternativweg und ergänzende Landesprogramme in Berlin und Brandenburg. Dieser Ratgeber ist der Einstieg in diese Landschaft. Er zeigt, welches Programm wofür zuständig ist, wie sich die Wege unterscheiden und welche eine Regel über allem steht. Die Details der einzelnen Programme finden Sie in den verlinkten Vertiefungsartikeln.

Die BEG: ein Dach, mehrere Säulen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, bündelt die Förderung für Wohngebäude auf Bundesebene. Sie verteilt die Zuständigkeit auf zwei Stellen: Das BAFA zahlt Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, die KfW ist für den Heizungstausch und für die Kreditförderung ganzer Effizienzhaus-Sanierungen zuständig. Wer das einmal verinnerlicht hat, weiß bei jeder Maßnahme sofort, wo der Antrag hingehört.

VorhabenProgrammStelleArt der Förderung
Dämmung, Fenster, Lüftung, AnlagentechnikBEG EinzelmaßnahmenBAFAZuschuss, 15 Prozent, mit iSFP plus 5 Prozentpunkte auf den Anteil über 30.000 € (bei einer Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern entsprechend höher)
HeizungstauschKfW 458KfWZuschuss, 30 Prozent, mit Einkommensbonus bis maximal 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bis 80 Prozent
Komplettsanierung zum EffizienzhausKfW 261KfWKredit mit Tilgungszuschuss
Alternative für SelbstnutzerSteuerbonus 35cFinanzamtSteuerermäßigung über drei Jahre
Ergänzung in BerlinLandesprogrammeIBBje nach Programm Zuschuss oder Darlehen
Ergänzung in BrandenburgLandesprogrammeILBje nach Programm Zuschuss oder Darlehen

BAFA-Einzelmaßnahmen: Zuschuss für die Gebäudehülle

Für Maßnahmen an der Hülle, also Dämmung von Dach, Fassade oder Kellerdecke, neue Fenster und Türen sowie Lüftungs- und Anlagentechnik, zahlt das BAFA einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, verdoppelt sich die anrechenbare Kostengrenze auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit, und es kommen 5 Prozentpunkte hinzu, seit dem 21.07.2026 allerdings nur auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag (bei einer Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern entsprechend höher). Dieser iSFP-Bonus ist der Grund, warum die geförderte Beratung vor der ersten Maßnahme fast immer die richtige Reihenfolge ist: Die Beratung selbst bezuschusst das BAFA mit 50 Prozent, bei uns kostet der iSFP für ein Ein- oder Zweifamilienhaus 1.098 € Festpreis, davon erstattet die BAFA 50 Prozent nach Abschluss (Eigenanteil 549 €).

Welche Maßnahmen im Einzelnen förderfähig sind und welche technischen Anforderungen gelten, behandelt der Detailartikel zu den BAFA-Einzelmaßnahmen.

KfW-Heizungsförderung: die stärkste Einzelförderung

Der Heizungstausch ist aus den BAFA-Einzelmaßnahmen herausgelöst und läuft über das KfW-Programm 458. Die Grundförderung von 30 Prozent steht allen Eigentümern zu, selbstnutzende Eigentümer:innen können mit Klimageschwindigkeitsbonus (16 Prozent bei Antrag bis 31.01.2027) und gestaffeltem Einkommensbonus bis zu 70 Prozent erreichen, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro (mit Kind bis 40.000 Euro) bis zu 80 Prozent. Förderfähig sind höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Den Antrag stellen Eigentümer:innen selbst in „Meine KfW“, eine Vollmacht für Dritte ist nicht zulässig (Stand 28.09.2026). Damit ist die Heizungsförderung die prozentual stärkste Einzelförderung der gesamten BEG. Die Bausteine, die Kostengrenzen und ein Rechenbeispiel finden Sie im Detailartikel zur Heizungsförderung.

KfW 261: der Kredit für die Komplettsanierung

Wer nicht einzelne Maßnahmen umsetzt, sondern das ganze Gebäude auf ein Effizienzhaus-Niveau bringt, wechselt in die Kreditförderung: Das Programm KfW 261 kombiniert ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Tilgungszuschuss, der einen Teil der Kreditsumme erlässt. Je besser die erreichte Effizienzhaus-Stufe, desto höher fällt der Zuschussanteil aus: Mit Erneuerbare-Energien-Klasse sind es 10 Prozent bei Effizienzhaus 40 und 5 Prozent bei Effizienzhaus 55, bei Effizienzhaus 70 und 85 gibt es dann keinen Tilgungszuschuss. Mit KfW 261 lassen sich BAFA-Einzelmaßnahmen nicht kombinieren, zwischen beiden Programmen gilt eine Sperrfrist von drei Jahren. Voraussetzung ist die Einbindung einer gelisteten Fachperson für Antragsbestätigung und Baubegleitung. Ob sich der Weg über die Komplettsanierung für Ihr Gebäude rechnet, beleuchtet der Ratgeber zum KfW-261-Sanierungskredit.

Steuerbonus 35c: die Alternative zum Zuschuss

Neben den Zuschüssen gibt es einen zweiten Weg: die Steuerermäßigung nach § 35c EStG für energetische Maßnahmen am selbst genutzten Wohngebäude, das älter als zehn Jahre ist. Sie verteilt 20 Prozent der Kosten über drei Jahre auf die Einkommensteuer und kommt ohne vorherigen Förderantrag aus. Sie gilt nur für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Wichtig ist die Abgrenzung: Für dieselbe Maßnahme schließen sich Zuschuss und Steuerbonus aus, Sie müssen sich je Maßnahme für einen Weg entscheiden. Interessant ist der Steuerbonus vor allem, wenn ein Zuschussantrag versäumt wurde oder der formale Aufwand nicht lohnt. Die Voraussetzungen im Detail stehen im Ratgeber zum Steuerbonus nach 35c.

Landesprogramme: IBB in Berlin, ILB in Brandenburg

Unterhalb der Bundesebene ergänzen die Landesförderbanken das Bild: in Berlin die Investitionsbank Berlin (IBB), in Brandenburg die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Die Landesprogramme ersetzen die BEG nicht, sie setzen eigene Schwerpunkte, etwa bei Photovoltaik und Speichern in Berlin oder bei Wohnungswirtschaft, Kommunen und selbst genutztem Wohneigentum in Brandenburg. Bei der Kombination gelten die Kumulierungsregeln: Öffentliche Mittel dürfen zusammen höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen, einzelne Kombinationen sind ganz ausgeschlossen. Was die beiden Banken konkret bieten und wie das Zusammenspiel funktioniert, zeigt der Ratgeber zur Förderung in Berlin und Brandenburg.

Die eine Regel über allem: Antrag vor Vorhabenbeginn

So unterschiedlich die Programme sind, eine Regel teilen fast alle: Der Antrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt sein. Als Beginn zählt in der Regel schon die Unterschrift unter einen verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrag ohne Förderbedingung, nicht erst der erste Handwerkertermin. Richtig sind Verträge unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage, bei BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW 458 muss ein solcher Vertrag bei Antragstellung vorliegen. Wer die Reihenfolge missachtet, verliert den Anspruch vollständig, eine Heilung im Nachhinein gibt es nicht. Die häufigsten Stolperfallen sammelt der Ratgeber Förderantrag: Fehler vermeiden.

So finden Sie Ihren Weg durch die Landschaft

Für die Praxis hat sich eine einfache Prüfreihenfolge bewährt. Erstens: Vorhaben klären, einzelne Maßnahmen oder Komplettsanierung. Zweitens: Das zuständige Bundesprogramm als Basis wählen, BAFA für die Hülle, KfW für Heizung oder Effizienzhaus. Drittens: iSFP mitnehmen, wenn größere Hüllmaßnahmen geplant sind. Viertens: Landesprogramme von IBB oder ILB als Ergänzung prüfen. Fünftens: Aufträge nur mit Förderbedingung vergeben und erst nach der Antragstellung mit der Umsetzung beginnen, beim Heizungstausch über die KfW 458 erst nach der Zusage.

Wir übernehmen diesen Weg komplett, von der Programmwahl über die Antragsbestätigung bis zum Verwendungsnachweis. Der Förderservice für Einzelmaßnahmen kostet im Ein- und Zweifamilienhaus 1.298 € je Maßnahme, nach unserem Sanierungsfahrplan 1.098 €; das BAFA erstattet davon bei Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik nach Bewilligung 50 Prozent (Eigenanteil 649 € bzw. 549 €). Einen ersten Überblick für Ihr Gebäude verschaffen Sie sich über die Förderseite oder direkt im kostenlosen Erstgespräch. Alle genannten Sätze sind Orientierungswerte zum Stand 28.09.2026, vor jedem Antrag prüfen wir die Konditionen tagesaktuell.

Häufige Fragen

Muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden?
Ja, das ist die wichtigste Regel der gesamten Förderlandschaft. Als Vorhabenbeginn gilt in der Regel schon der Abschluss eines verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrags ohne Förderbedingung, nicht erst der erste Handwerkertermin. Richtig sind Verträge unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage. Bei den BAFA-Einzelmaßnahmen und der KfW 458 muss ein solcher Vertrag bei Antragstellung sogar vorliegen. Wer den Auftrag ohne Bedingung vorher unterschreibt, verliert den Zuschuss vollständig und unwiderruflich.
Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW?
Beide setzen Teile derselben Bundesförderung um, der BEG. Das BAFA zahlt Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik, etwa Dämmung, Fenster oder Lüftung. Die KfW ist für den Heizungstausch und für die Kredite zur Effizienzhaus-Sanierung zuständig. Je nach Maßnahme läuft der Antrag deshalb bei einer anderen Stelle, teils mit unterschiedlichen Fristen und Nachweisen.
Was bringt der iSFP-Bonus konkret?
Ein individueller Sanierungsfahrplan verdoppelt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit und bringt 5 Prozentpunkte Bonus, seit dem 21.07.2026 aber nur auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag (bei einer Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern entsprechend höher). Bei einer Dämmung für beispielhaft 40.000 Euro gibt es ohne iSFP 4.500 Euro (15 Prozent auf 30.000 Euro), mit iSFP 6.500 Euro (15 Prozent auf 40.000 Euro plus 5 Prozent auf 10.000 Euro), also 2.000 Euro mehr (Beispielwert). Da die Beratung selbst mit 50 Prozent vom BAFA bezuschusst wird, hat sich der Eigenanteil bei größeren Maßnahmen oft schnell bezahlt gemacht.
Zuschuss oder Steuerbonus, was ist besser?
Das hängt vom Einzelfall ab. Der Zuschuss bringt bei Hüllmaßnahmen 15 Prozent, mit iSFP mehr, und beim Heizungstausch deutlich mehr, verlangt aber den Antrag vor Beginn und die Einbindung einer gelisteten Fachperson. Der Steuerbonus nach § 35c EStG verteilt 20 Prozent über drei Jahre auf die Steuerschuld und ist formal einfacher, setzt aber Selbstnutzung und ein Gebäude voraus, das älter als zehn Jahre ist. Er gilt nur für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Für dieselbe Maßnahme ist nur einer der beiden Wege möglich.
Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?
Grundsätzlich ja, solange die öffentlichen Mittel zusammen höchstens 60 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen. Ausgeschlossen sind einzelne Kombinationen, etwa BEG-Einzelmaßnahmen mit dem Effizienzhaus-Kredit KfW 261 oder die BEG mit dem Steuerbonus nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme. In der Praxis wird die Bundesförderung über BAFA oder KfW als Basis beantragt und dann geprüft, ob ein Programm der IBB in Berlin oder der ILB in Brandenburg einen zusätzlichen Baustein abdeckt. Diese Prüfung gehört vor den ersten Antrag, nicht danach.

Passende Leistung: Förderservice Einzelmaßnahmen. Festpreis nach kostenloser Ersteinschätzung, Antragsvorbereitung inklusive.

Förderbegleitung anfragen Zur Leistung

Fachlich geprüft von Firas Hassan dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte, Energie Optimiert GbR, Berlin und Brandenburg

Die Anfrage ist 100 % unverbindlich und kostenfrei

Welche Maßnahmen planen Sie?

Mehrfachauswahl möglich, wir bündeln alles in einem Förderpaket.

Welche Heizlösung interessiert Sie?
Welche Dämmmaßnahme möchten Sie an der Fassade prüfen?
Welche Dämmmaßnahme möchten Sie am Dach prüfen?
Wie viele Fenster sollen ausgetauscht werden?
Welcher Bereich soll gedämmt werden?
Haben Sie schon einen Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Um welchen Gebäudetyp handelt es sich?
Wie viele Wohneinheiten hat das Haus?

Im Mehrfamilienhaus richtet sich der Festpreis je Maßnahme nach dem Investitionsvolumen.

Wie viele Heizungen werden getauscht?

Eine Zentralheizung für das ganze Haus zählt als eine Heizung, Etagenheizungen zählen je Wohnung.

Wie erreichen wir Sie für Ihre kostenlose Fördereinschätzung?

Adresse des Objekts

Wir verarbeiten Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu bearbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Details in der Datenschutzerklärung.

  • Festpreis vorab, keine versteckten Kosten
  • dena-gelistete Energieberatung
  • Antrag vor Vorhabenbeginn, damit keine Frist reißt

Lieber persönlich? +49 3322 2938932

SSL-verschlüsselt, keine Weitergabe zu Werbezwecken

Bewertungen

Kundenstimmen: Der Energieberater war kompetent und hat mir einen gut gegliederten und leicht verständlichen Sanierungsfahrplan erstellt. Außerdem war er sehr freundlich und hat alle meine Fragen beantwortet. (Evrim B.) Sehr gründliche und kompetente Beratung. Der Sanierungsfahrplan wurde uns im Detail erklärt. Es hat alles problemlos geklappt. Super! (Kathrin M.) Sehr empfehlenswerte Energieberatung! Die Beratung war kompetent, ehrlich und gut verständlich. Es wurde nichts verkauft, was wir nicht brauchen. Alle Fragen wurden geduldig beantwortet, und wir wussten danach genau, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche Förderungen wir nutzen können. Die Kommunikation war schnell und zuverlässig, Termine wurden eingehalten. Wir sind rundum zufrieden und würden jederzeit wieder beauftragen. (Senol D.) Ich habe heute meinen Vertrag bei Herrn Hassan abgeschlossen und bin rundum zufrieden! Herr Hassan ist unglaublich freundlich, kompetent und nimmt sich die Zeit, alle Fragen ausführlich und verständlich zu beantworten. Man merkt sofort, dass hier nicht der Profit im Vordergrund steht, sondern eine ehrliche Beratung und die Zufriedenheit der Kunden. Ich habe mich bestens aufgehoben und beraten gefühlt. Vielen Dank für den tollen Service absolut empfehlenswert! (Peter B.) Sehr toller Service. Danke für die Beratung! (Voßgor G.)

Ihre Datenschutz-Einstellungen

Wir möchten messen, ob eine Anfrage über eine unserer Anzeigen bei Google zu uns gekommen ist. Dafür setzt Google Ads nach Ihrer Zustimmung Cookies in Ihrem Browser und erhält Daten über Ihren Besuch, zum Beispiel ob Sie eine Anfrage abgeschickt haben (Conversion-Messung). Dabei können Daten in die USA übermittelt werden.

Mit „Nur notwendige“ laden wir keine Dienste von Google. Die Website funktioniert dann genauso. Ihre Wahl können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ am Ende jeder Seite ändern oder widerrufen.

Datenschutzerklärung Impressum