Immobilien & Steuern
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren ermittelt den Immobilienwert auf Basis der nachhaltig erzielbaren Miet- oder Pachterträge und eignet sich vor allem für vermietete Objekte.
Auch: Ertragswertmethode
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Das Ertragswertverfahren bestimmt den Verkehrswert einer Immobilie über die zu erwartenden Erträge, also die Mieteinnahmen abzüglich Bewirtschaftungskosten, kapitalisiert mit einem objektspezifischen Liegenschaftszinssatz. Es kommt vor allem bei vermieteten Wohn- und Geschäftsgebäuden zum Einsatz, wo der Ertrag im Vordergrund steht statt der Wiederbeschaffungskosten. Der Bodenwert auf Basis des Bodenrichtwerts wird gesondert ermittelt und zum kapitalisierten Gebäudeertragswert addiert. Im Vergleich zum Sachwertverfahren, das eher bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet wird, bildet das Ertragswertverfahren die tatsächliche Rendite eines Anlageobjekts realistischer ab. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Für eine Bewertung von Immobilien in Berlin und Brandenburg ist eine Fachperson für Immobilienbewertung zuständig. Mehr dazu im Ratgeber Kaufpreisaufteilung: Mehr Gebäudeanteil, mehr Abschreibung.
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