Immobilien & Steuern
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren ermittelt den Immobilienwert anhand tatsächlich erzielter Kaufpreise vergleichbarer Objekte und gilt als besonders marktnahe Methode.
Auch: Vergleichswertmethode
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Das Vergleichswertverfahren leitet den Verkehrswert einer Immobilie aus tatsächlich gezahlten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte ab, die der Gutachterausschuss aus der Kaufpreissammlung auswertet. Es gilt als besonders marktnah, weil es reale Transaktionen statt theoretischer Berechnungen abbildet, und wird bevorzugt für unbebaute Grundstücke sowie für Eigentumswohnungen in vergleichbaren Lagen genutzt, oft ergänzend zum Bodenrichtwert. Voraussetzung ist eine ausreichende Zahl geeigneter Vergleichsfälle, fehlen diese, weichen Gutachter auf Sachwertverfahren oder Ertragswertverfahren aus. Für Käufer und Verkäufer liefert es eine nachvollziehbare, marktbezogene Einordnung des Angebotspreises. Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Bewertungen nach diesem Verfahren erstellen Sachverständige für Immobilienbewertung. Mehr dazu im Ratgeber Kaufpreisaufteilung: Mehr Gebäudeanteil, mehr Abschreibung.
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