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Energie Optimiert GbR
Förderung 6 Min Aktualisiert: 28. September 2026

Förderung für neue Fenster und Türen: So beantragen Sie den Zuschuss richtig

Wie die Förderung für Fenster und Außentüren über das BAFA funktioniert, welche Rolle der iSFP-Bonus spielt und worauf es bei Antrag und Nachweis ankommt.

Illustration zum Ratgeber: Förderung für neue Fenster und Türen: So beantragen Sie den Zuschuss richtig

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Austausch von Fenstern und Außentüren läuft als Einzelmaßnahme über das BAFA mit 15 Prozent Basisförderung
  • Mit iSFP-Bonus kommen 5 Prozentpunkte hinzu, seit dem 21.07.2026 allerdings nur auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag (bei einer Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern entsprechend höher)
  • Bei Antragstellung muss ein Vertrag mit dem Fensterbaubetrieb vorliegen, der unter der Bedingung der Förderzusage steht, ein Vertrag ohne diese Bedingung kostet die Förderung
Inhalt dieses Artikels
  1. 01 Fenster und Türen als Einzelmaßnahme
  2. 02 Basisförderung und iSFP-Bonus
  3. 03 Warum sich die Kombination mit anderen Maßnahmen lohnt
  4. 04 Ablauf und Fristen
  5. 05 Berlin und Brandenburg
  6. 06 Fazit

Alte, einfachverglaste Fenster verlieren spürbar Wärme und ihr Tausch ist oft eine der ersten Sanierungsmaßnahmen an einem Gebäude. Der Austausch von Fenstern und Außentüren wird über das BAFA als Einzelmaßnahme gefördert. Dieser Ratgeber erklärt Fördersätze, Bonus und Ablauf für Berlin und Brandenburg. Ob sich der Tausch technisch lohnt, zeigt der Ratgeber Fenster tauschen.

Fenster und Türen als Einzelmaßnahme

Der Austausch von Fenstern und Außentüren gehört zu den BEG-Einzelmaßnahmen (BEG EM), die über das BAFA als direkter Zuschuss gefördert werden, ohne Kredit. Voraussetzung ist, dass die neuen Bauteile bestimmte energetische Mindestanforderungen erfüllen, durch einen Fachbetrieb fachgerecht eingebaut werden und eine Energieeffizienz-Fachperson eingebunden ist. Mehr zu den weiteren förderfähigen Einzelmaßnahmen steht im Beitrag zu den BAFA-Einzelmaßnahmen.

Basisförderung und iSFP-Bonus

Für Fenster und Außentüren gilt wie für andere Maßnahmen an der Gebäudehülle eine Basisförderung von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor und ist der Fenstertausch darin empfohlen, kommen 5 Prozentpunkte hinzu. Seit dem 21.07.2026 wird der iSFP-Bonus allerdings erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro je Antrag (bei einer Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern entsprechend höher) gewährt und nur auf den Betrag, der diese Schwelle übersteigt. Bei einem isolierten kleinen Fenstertausch greift er deshalb nicht.

MaßnahmeProgrammBasismit iSFP-Bonus (Anteil über 30.000 €)
FensterBAFA BEG EM15 %20 %
AußentürenBAFA BEG EM15 %20 %
Fassadendämmung (zum Vergleich)BAFA BEG EM15 %20 %

Warum sich die Kombination mit anderen Maßnahmen lohnt

Wer den Fenstertausch mit weiteren Maßnahmen wie Dach- oder Fassadendämmung bündelt, erreicht schneller das Investitionsvolumen, ab dem der iSFP-Bonus greift, und profitiert von der höheren Höchstgrenze der förderfähigen Kosten. Ohne iSFP liegt sie bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit gültigem iSFP bei 60.000 Euro (Stand 28.09.2026).

KennwertOhne iSFPMit iSFP
Fördersatz Fenster und Hülle15 %15 %, plus 5 Prozentpunkte auf den Anteil über 30.000 €
Höchstgrenze 1. Wohneinheit30.000 €60.000 €

Ablauf und Fristen

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Bei Antragstellung muss bereits ein Vertrag mit dem Fensterbaubetrieb unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage vorliegen, ein unbedingter Auftrag vor dem Antrag kostet die Förderung. Nach dem Einbau erstellt die eingebundene Energieeffizienz-Fachperson den technischen Projektnachweis (TPN), der die frühere Fachunternehmererklärung ersetzt; mit ihm und den Rechnungen entscheidet der Verwendungsnachweis über die tatsächliche Auszahlung (Stand 29.09.2026). Eine sorgfältige technische Prüfung vorab, etwa über eine U-Wert-Berechnung, stellt sicher, dass die gewählten Bauteile die Förderkriterien tatsächlich erfüllen.

Berlin und Brandenburg

In Berliner Gründerzeitaltbauten mit Denkmal- oder Milieuschutz ist beim Fenstertausch häufig eine denkmalgerechte Ausführung gefragt, die trotzdem die energetischen Anforderungen erfüllen muss. Details dazu und zu den ergänzenden Landesprogrammen der IBB stehen auf unserer Seite Förderung in Berlin. An besonders lauten Straßen fördert das Land Berlin über das Schallschutzfensterprogramm 2026/2027 Schallschutzfenster und die Runderneuerung berlintypischer Holzkastendoppelfenster, mit bis zu 90 Prozent der Kosten und höchstens 15.000 Euro pro Wohnung, wenn das Gebäude laut Förderkarte erfasst ist; mit den Arbeiten darf erst nach der Bewilligung begonnen werden (Stand 28.09.2026). In Brandenburg betrifft der Fenstertausch häufig freistehende Einfamilienhäuser im Umland, oft im Zusammenhang mit einer umfassenderen Sanierung, siehe Förderung in Brandenburg.

Fazit

Fenster und Außentüren lassen sich unkompliziert über das BAFA fördern, der iSFP-Bonus lohnt sich vor allem bei größeren oder gebündelten Vorhaben. Alle genannten Fördersätze sind Orientierungswerte zum Stand 28.09.2026, ohne Gewähr, und werden vor jedem Antrag tagesaktuell geprüft. Wer den eigenen Fenstertausch förderfähig planen möchte, findet Details bei der Förderbegleitung für Einzelmaßnahmen oder fragt den Förderservice gleich an.

Häufige Fragen

Wird jeder Fenstertausch gefördert?
Gefördert werden Fenster und Außentüren, die bestimmte energetische Mindestanforderungen erfüllen und von einem Fachbetrieb fachgerecht eingebaut werden. Die genauen technischen Werte prüfen wir vor dem Antrag.
Lohnt sich der iSFP für einen reinen Fenstertausch?
Der iSFP-Bonus wird seit dem 21.07.2026 erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro je Antrag (bei einer Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern entsprechend höher) gewährt und nur auf den Betrag darüber. Bei einem kleinen Fenstertausch allein bringt er nichts, in Kombination mit weiteren Maßnahmen im selben Antrag dagegen schon.
Kann ich Fenster und Dämmung zusammen beantragen?
Ja, mehrere Einzelmaßnahmen lassen sich in einem Antrag bündeln und nutzen dann gemeinsam die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten, 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, mit iSFP 60.000 Euro. Das erhöht häufig auch die Wahrscheinlichkeit, dass der iSFP-Bonus greift, denn mehrere Anträge werden für die Schwelle von 30.000 Euro nicht zusammengezählt.

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