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Dämmung & Gebäudehülle 12 Min Aktualisiert: 29. September 2026

Fassadendämmung: Kosten, Varianten und Förderung

Was eine Fassadendämmung in Berlin und Brandenburg kostet, welche Dämmsysteme infrage kommen und wie sich die BEG-Förderung mit dem iSFP-Bonus kombinieren lässt.

Illustration zum Ratgeber: Fassadendämmung: Kosten, Varianten und Förderung

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Wärmedämmverbundsystem, eine vorgehängte hinterlüftete Fassade oder eine Innendämmung kommen je nach Bauweise und Denkmalschutz infrage
  • Die BEG EM fördert Fassadendämmung mit 15 Prozent Basis, mit iSFP kommen 5 Prozentpunkte auf den Kostenanteil über 30.000 Euro je Antrag (bei einer Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern entsprechend höher) hinzu
  • Bei Gründerzeitfassaden mit Stuck in Berlin ist häufig nur eine Innendämmung möglich, die besonders sorgfältig geplant werden muss
  • Gerüst, Untergrund und Nebenarbeiten beeinflussen die Wirtschaftlichkeit oft stärker als das gewählte Dämmsystem selbst
  • Steht ohnehin ein Neuanstrich oder eine Putzsanierung an, sinken die Mehrkosten der Dämmung deutlich (Kopplungsprinzip)
Inhalt dieses Artikels
  1. 01 Welche Dämmsysteme gibt es
  2. 02 Systemvergleich: WDVS, VHF und Innendämmung im Überblick
  3. 03 Kerndämmung: der günstige Sonderfall bei zweischaligem Mauerwerk
  4. 04 Denkmalschutz und Stuck: Grenzen der Außendämmung in der Gründerzeit
  5. 05 Innendämmung richtig planen: Feuchte, Wärmebrücken und Heizkörpernischen
  6. 06 Orientierung zu Kosten je Dämmsystem
  7. 07 Welcher U-Wert nach der Dämmung sinnvoll ist
  8. 08 Förderung über die BEG und den iSFP-Bonus
  9. 09 Kostentreiber: Gerüst, Untergrund, Fensterbänke und Sockel
  10. 10 Das Kopplungsprinzip: Dämmen, wenn ohnehin gestrichen wird
  11. 11 Milieuschutz und Stadtbild: Besonderheiten in Berliner Lagen
  12. 12 Was die Wirtschaftlichkeit beeinflusst
  13. 13 Fazit

Die Fassade ist bei vielen unsanierten Häusern in Berlin und Brandenburg für einen erheblichen Anteil der Wärmeverluste verantwortlich. Wer die Fassade dämmt, senkt den Heizwärmebedarf spürbar und verbessert gleichzeitig den Wohnkomfort, weil kalte Innenoberflächen und Zugluft an Außenwänden seltener auftreten. Gerade in Kombination mit einer ohnehin geplanten Fassadensanierung, etwa wegen Rissen im Putz oder einer anstehenden Neustreichung, lässt sich die Dämmung wirtschaftlich mitplanen. Dieser Artikel ordnet Varianten, Kosten, den Sonderfall Gründerzeitfassade und Förderung ein, damit Eigentümer:innen vor dem ersten Angebot eine realistische Einschätzung haben.

Welche Dämmsysteme gibt es

Am verbreitetsten ist das Wärmedämmverbundsystem (WDVS), bei dem Dämmplatten außen auf die Wand geklebt oder gedübelt und anschließend verputzt werden. Es eignet sich für die meisten unverputzten oder glatt verputzten Fassaden und lässt sich in gängigen Dämmstärken vergleichsweise schnell verarbeiten. Als Alternative kommt die vorgehängte hinterlüftete Fassade (VHF) infrage, die durch eine Luftschicht zwischen Dämmung und Verkleidung besonders robust gegen Feuchte ist, aber meist teurer wird und sich gut mit hochwertigen Fassadenmaterialien wie Holz, Faserzement oder Klinkerriemchen kombinieren lässt. Bei zweischaligem Mauerwerk mit Luftschicht eröffnet sich zusätzlich die besonders günstige Kerndämmung per Einblasverfahren, dazu gleich mehr. Wo die Außenfassade aus Denkmalschutzgründen oder wegen aufwendigem Stuck nicht verändert werden darf, bleibt oft nur die Innendämmung als weitere Option, dazu mehr in den folgenden Abschnitten.

Systemvergleich: WDVS, VHF und Innendämmung im Überblick

Die drei Systeme unterscheiden sich nicht nur im Preis, sondern auch in Lebensdauer, Aufwand und Eignung für den jeweiligen Gebäudetyp. Die folgende Übersicht fasst die wichtigsten Unterschiede zusammen:

MerkmalWDVSVHFInnendämmung
Typische Lebensdauerca. 30 bis 40 Jahreca. 40 bis 50 Jahreca. 25 bis 35 Jahre
Wärmebrückenreduktiongutsehr guteingeschränkt, Anschlüsse kritisch
Eignung bei Denkmalschutz/Stuckungeeignetungeeigneteinzige Alternative zur Außendämmung
Bauzeit (Beispiel EFH)mitteleher langkurz bis mittel
Wohnraumverlustkeinerkeinerja, wenige Zentimeter je Raum
Feuchterisiko bei Fehlerngering bis mittelgeringerhöht, sorgfältige Planung nötig

Die Tabelle zeigt: Wer die Wahl hat, kommt an der Außendämmung technisch meist besser weg, weil Wärmebrücken leichter zu vermeiden sind und die Wohnfläche unverändert bleibt. Wo diese Wahl aber baurechtlich nicht besteht, wie bei vielen Berliner Gründerzeitfassaden, verschiebt sich die Planung deutlich, und die Innendämmung wird vom Nebenweg zur einzig realistischen Lösung.

Kerndämmung: der günstige Sonderfall bei zweischaligem Mauerwerk

Wurde das Haus mit zweischaligem Mauerwerk errichtet, also mit einer inneren Tragschale, einer Luftschicht und einer äußeren Verblendschale, kommt die Kerndämmung als vierter Weg infrage. Dabei wird die vorhandene Luftschicht über kleine Bohrlöcher in der Außenschale per Einblasdämmung mit losem Dämmstoff verfüllt. Gerüst, Putz und Anstrich entfallen weitgehend, die Fassadenansicht bleibt unverändert, und die Arbeiten sind an einem Einfamilienhaus oft in ein bis zwei Tagen erledigt. Das macht die Kerndämmung, wo sie technisch möglich ist, zur mit Abstand günstigsten Form der Fassadendämmung. Die Grenzen liegen in der Hohlschichtdicke: Ist die Luftschicht nur wenige Zentimeter stark, bleibt die erreichbare Dämmwirkung begrenzt, und ob die BEG-Anforderungswerte allein damit erreichbar sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Voraussetzung ist außerdem eine intakte, schlagregendichte Außenschale, was ein Fachbetrieb vor der Verfüllung per Endoskopie kontrolliert. Zweischaliges Mauerwerk ist in Berlin und Brandenburg seltener als in Norddeutschland, kommt aber bei Gebäuden bestimmter Baujahrzehnte durchaus vor, ein prüfender Blick lohnt sich vor jeder teureren Systementscheidung.

Denkmalschutz und Stuck: Grenzen der Außendämmung in der Gründerzeit

Viele Berliner Gründerzeitfassaden stehen unter Ensembleschutz oder tragen historischen Stuck, der die Straßenansicht prägt und häufig Bestandteil des Denkmalwerts eines ganzen Quartiers ist, etwa in vielen gründerzeitlich geprägten Wohnvierteln der Stadt. Eine Außendämmung würde diese Gestaltung zerstören oder zumindest erheblich verändern, deshalb ist sie bei solchen Fassaden in aller Regel weder genehmigungsfähig noch gewünscht. Vor jeder Maßnahme an einer denkmalgeschützten oder ensemblegeschützten Fassade steht deshalb die Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde, die im Einzelfall entscheidet, was zulässig ist, und diese Klärung sollte am Anfang der Planung stehen, nicht erst nach der Kostenschätzung. In manchen Fällen lässt sich zumindest ein Teil der Hoffassade oder eine Rückseite ohne Stuckelemente außen dämmen, während die Straßenfassade unangetastet bleibt, sodass eine gemischte Lösung aus Außen- und Innendämmung am selben Gebäude entsteht. Diese gemischten Lösungen erfordern eine genaue Bestandsaufnahme, bevor überhaupt eine belastbare Kostenschätzung sinnvoll ist, weil sich Aufwand und Fördermöglichkeiten je nach Fassadenseite unterscheiden können.

Innendämmung richtig planen: Feuchte, Wärmebrücken und Heizkörpernischen

Bleibt nach der denkmalrechtlichen Prüfung nur die Innendämmung, muss sie besonders sorgfältig geplant werden, denn eine falsch ausgeführte Innendämmung kann den Feuchtehaushalt der Wand verschieben und zu Schimmelrisiken an der Bauteilgrenze zwischen altem Mauerwerk und neuer Dämmschicht führen. Kritisch sind vor allem die Anschlüsse an Innenwände, Decken und Fensterlaibungen, an denen ohne sorgfältige Planung neue Wärmebrücken entstehen, sowie Heizkörpernischen, die in Gründerzeitwohnungen oft direkt in der Außenwand liegen und beim Dämmaufbau berücksichtigt werden müssen. Kapillaraktive und diffusionsoffene Dämmstoffe können anfallende Feuchte besser zwischenspeichern und wieder abgeben als klassische Dampfsperren, sind aber nicht in jedem Wandaufbau die richtige Wahl und müssen zum vorhandenen Mauerwerk passen. Auch wenn schon wenige Zentimeter Dämmschicht auf der Innenseite den Raum spürbar verkleinern, ist der energetische Effekt bei gut geplanter Ausführung oft beträchtlich, weil kalte Außenwandoberflächen wegfallen und der Heizwärmebedarf sinkt. Eine fachkundige energetische Baubegleitung prüft Dampfdiffusion, Anschlussdetails und die Lage von Heizkörpernischen im Vorfeld und begleitet die Ausführung, damit die Bausubstanz des Altbaus langfristig geschützt bleibt.

Orientierung zu Kosten je Dämmsystem

Die folgende Tabelle gibt eine grobe Kosteneinordnung je Quadratmeter Fassadenfläche, jeweils vor Abzug der Förderung. Es handelt sich um marktübliche Orientierungsspannen, keinen Festpreis (Beispielwerte, Stand 2026, ohne Gewähr):

DämmsystemKosten pro m² (Orientierung)Besonderheit
Wärmedämmverbundsystemca. 130 bis 220 €verbreitetste, meist wirtschaftlichste Lösung
Vorgehängte hinterlüftete Fassadeca. 200 bis 320 €robust, hochwertige Optik, höherer Aufwand
Kerndämmung (Einblasdämmung)ca. 20 bis 60 €nur bei zweischaligem Mauerwerk mit Hohlschicht
Innendämmungca. 90 bis 180 €einzige Option bei erhaltenswerter Fassade

Die Spannen erklären sich vor allem über Dämmstärke, Untergrund und Detailaufwand. Auf die tatsächliche Endsumme wirken zusätzlich die Kostentreiber aus dem Abschnitt „Kostentreiber“ weiter unten, allen voran das Gerüst und der Zustand des Altputzes.

Welcher U-Wert nach der Dämmung sinnvoll ist

Die BEG verlangt für die geförderte Fassadendämmung bestimmte Zielwerte des Wärmedurchgangskoeffizienten, damit die Maßnahme als förderfähig gilt, und auch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher GEG) setzt nach § 36 GModG Mindestanforderungen, sobald mehr als 10 Prozent der Außenwandfläche geändert werden (nach Anlage 7 höchstens 0,24 W/(m²K)). Eine belastbare U-Wert-Berechnung zeigt vorab, welche Dämmstärke nötig ist, um diese Werte nachweislich zu erreichen, und vergleicht dabei mehrere Aufbauvarianten samt der damit verbundenen Kosten. Wer den U-Wert seiner Bestandswand nicht kennt, plant die Dämmstärke häufig zu knapp oder unnötig üppig, beides kostet am Ende bares Geld, entweder durch verschenktes Einsparpotenzial oder durch unnötig hohe Materialkosten. Gerade bei mehrschaligem Mauerwerk oder nachträglich veränderten Wandaufbauten, wie sie in älteren Berliner und Brandenburger Gebäuden häufig vorkommen, lohnt sich diese Berechnung vor der Angebotseinholung.

Förderung über die BEG und den iSFP-Bonus

Die Fassadendämmung gehört zu den Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und wird über die BEG EM beim BAFA mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor und wird die Maßnahme darin empfohlen, kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu. Seit dem 21. Juli 2026 gilt der Bonus erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro je Antrag (bei einer Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern entsprechend höher) und nur auf den Betrag, der diese Schwelle übersteigt. Kleinere Einzelmaßnahmen profitieren also nicht. Wichtig ist außerdem die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten: ohne iSFP 30.000 Euro, mit iSFP 60.000 Euro für die erste Wohneinheit (Stand 28.09.2026, ohne Gewähr). Der Antrag muss in jedem Fall vor Vorhabenbeginn gestellt werden, und bei Antragstellung muss bereits ein Vertrag mit dem Fachbetrieb unter der Bedingung der Förderzusage vorliegen.

Wie sich das konkret auswirkt, zeigt eine Beispielrechnung für ein freistehendes Einfamilienhaus. Angenommen werden rund 180 Quadratmeter Fassadenfläche und ein Wärmedämmverbundsystem am oberen Rand der Orientierungsspanne, inklusive Gerüst und Nebenarbeiten also rund 40.000 Euro förderfähige Kosten (frei gewähltes Beispiel, kein Angebot, ohne Gewähr):

PostenOhne iSFP (Beispiel)Mit iSFP (Beispiel)
Kosten Fassadendämmung40.000 €40.000 €
davon förderfähig (Höchstgrenze 1. WE)30.000 €40.000 €
Basisförderung BEG EM (15 %)4.500 €6.000 €
iSFP-Bonus (5 Prozentpunkte auf 10.000 € über der Schwelle)0 €500 €
Zuschuss gesamt4.500 €6.500 €
Verbleibender Eigenanteil35.500 €33.500 €

Alle Werte in dieser Rechnung sind Beispiele zur Orientierung, ohne Gewähr, und ersetzen keine individuelle Förderprüfung. Als Alternative zum Zuschuss kommt der Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG infrage, beide Wege schließen sich für dieselbe Maßnahme jedoch gegenseitig aus. Der Steuerbonus gilt nur für Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Eine strukturierte Förderbegleitung prüft, ob sich der Fahrplan für das eigene Vorhaben lohnt, ob die Mindestschwelle erreicht wird, und stellt den Antrag vor Vorhabenbeginn.

Kostentreiber: Gerüst, Untergrund, Fensterbänke und Sockel

Wer Angebote vergleicht, sollte weniger auf den reinen Quadratmeterpreis der Dämmplatten schauen als auf vier Positionen, die die Endsumme regelmäßig nach oben treiben. Erstens das Gerüst: Es wird über die gesamte Bauzeit vorgehalten, und verwinkelte Baukörper, Anbauten oder schwer zugängliche Grundstücksseiten verteuern Auf- und Abbau spürbar. Zweitens der Untergrund: Hohl liegender oder sandender Altputz muss abgeschlagen oder gefestigt werden, bevor geklebt werden kann, und dieser Posten lässt sich vor Ort oft erst nach einer Haftzugprüfung seriös beziffern. Drittens die Fensterbänke: Mit der neuen Dämmebene wandert die Fassadenoberfläche nach außen, sodass praktisch alle Außenfensterbänke durch tiefere ersetzt werden müssen, ein Posten, der bei vielen Fenstern erheblich wird. Viertens der Sockel: Der Übergang zum Erdreich braucht eigene, feuchtebeständige Perimeterdämmplatten, eine saubere Abdichtung und einen Spritzwasserschutz, sonst entsteht am unteren Fassadenabschluss eine dauerhafte Schwachstelle. Eine Angebotsprüfung vor der Auftragsvergabe zeigt, ob diese Positionen vollständig und nachvollziehbar enthalten sind, denn fehlende Nebenpositionen sind eine häufige Ursache für Nachträge.

Das Kopplungsprinzip: Dämmen, wenn ohnehin gestrichen wird

Am wirtschaftlichsten ist die Fassadendämmung fast immer dann, wenn die Fassade ohnehin angefasst werden muss, etwa wegen Rissen im Putz, abblätternder Farbe oder eines anstehenden Neuanstrichs. Der Grund ist einfach: Gerüst, Untergrundvorbereitung und Beschichtung fallen bei einer reinen Instandsetzung genauso an. Wird die Dämmung gekoppelt, sind ihr nur noch die tatsächlichen Mehrkosten zuzurechnen, also Dämmplatten, Befestigung, Armierungsschicht und die Detailanschlüsse. Die Differenz zwischen „nur streichen“ und „dämmen und streichen“ ist deshalb deutlich kleiner als der Bruttopreis der Dämmung vermuten lässt, während die Energieeinsparung vollständig der Dämmung zugutekommt. Umgekehrt gilt: Wer heute nur neu verputzt und streicht, ohne zu dämmen, verbaut sich die günstige Gelegenheit für viele Jahre, denn niemand stellt für eine frisch sanierte Fassade kurz darauf erneut ein Gerüst. Dieses Kopplungsprinzip ist einer der Gründe, warum ein individueller Sanierungsfahrplan Instandhaltungszyklen und energetische Maßnahmen zusammen betrachtet.

Milieuschutz und Stadtbild: Besonderheiten in Berliner Lagen

Neben Denkmalschutz und Ensembleschutz gibt es in Berlin eine dritte Ebene, die bei der Fassadendämmung häufig übersehen wird: soziale Erhaltungsgebiete, umgangssprachlich Milieuschutzgebiete. Dort sind Modernisierungen an Mietwohngebäuden, zu denen auch eine energetische Fassadendämmung zählt, beim Bezirksamt genehmigungspflichtig, weil die Verordnungen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung schützen sollen und umlagefähige Modernisierungskosten die Mieten erhöhen können. Dient die Dämmung der Anpassung an die Mindestanforderungen des GModG, besteht nach § 172 Absatz 4 BauGB ein Anspruch auf die Genehmigung; für Maßnahmen darüber hinaus entscheidet der Bezirk im Einzelfall, das sollte vor jeder Angebotseinholung geklärt werden (ohne Gewähr). Hinzu kommen Stadtbildaspekte: Bei straßenbildprägenden Fassaden achten Bezirke auch außerhalb förmlicher Schutzgebiete auf Gliederung, Gesimse und Laibungstiefen, die eine dicke Außendämmung optisch verändern würde. Wo die Außendämmung an diesen Hürden scheitert oder nur eingeschränkt genehmigt wird, verschiebt sich die Planung wie beim Denkmalschutz in Richtung Innendämmung, mit den in diesem Artikel beschriebenen Anforderungen an Feuchteschutz und Anschlussdetails. In Brandenburger Städten sind solche Erhaltungsgebiete seltener, in historischen Stadtkernen gelten aber vergleichbare gestalterische Anforderungen über örtliche Satzungen.

Was die Wirtschaftlichkeit beeinflusst

Neben der Förderquote und den oben beschriebenen Kostentreibern entscheiden vor allem die geplanten Nachbarmaßnahmen über die Wirtschaftlichkeit. Wird ohnehin ein Gerüst für andere Arbeiten wie eine Dachsanierung aufgestellt, lohnt es sich häufig, die Fassadendämmung gleich mitzuplanen, statt sie separat anzugehen. Auch die Kombination mit einem geplanten Fenstertausch kann Synergien bei Anschlussdetails und Gerüstkosten schaffen, weil Laibungen und Dämmebene dann in einem Zug geplant werden. Bei der Innendämmung entfällt zwar das Gerüst, dafür kostet der Eingriff in bewohnte Räume Zeit und unter Umständen vorübergehenden Verzicht auf einzelne Zimmer, was in die Planung einbezogen werden sollte. In Berlin und Brandenburg lässt sich die Bundesförderung zusätzlich mit Programmen der jeweiligen Landesförderbank verbinden, was die Wirtschaftlichkeit weiter verbessern kann und deshalb Teil einer sauberen Förderstrategie sein sollte.

Fazit

Eine Fassadendämmung ist eine der wirkungsvollsten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, erfordert aber je nach Gebäudetyp eine unterschiedliche Herangehensweise, gerade bei erhaltenswerten Berliner Fassaden mit Stuck oder Denkmalschutz. Wer Dämmsystem, U-Wert-Ziel und Förderung vorab sauber klärt, vermeidet teure Nacharbeiten und schafft die Voraussetzungen für den vollen Zuschuss, über den das BAFA mit der Bewilligung entscheidet. Eine kurze Anfrage zur Fassade ist der erste Schritt zu einer auf das eigene Gebäude zugeschnittenen Einschätzung.

Häufige Fragen

Was kostet eine Fassadendämmung ungefähr?
Als grobe Orientierung liegen die Kosten für ein Wärmedämmverbundsystem an einem freistehenden Einfamilienhaus je nach Dämmstärke und Untergrund häufig zwischen 130 und 220 Euro pro Quadratmeter Fassadenfläche, vor Abzug der Förderung. Der tatsächliche Preis hängt von Gerüst, Putzqualität und Detailanschlüssen ab und sollte im Einzelfall ermittelt werden (Beispielwerte, ohne Gewähr).
Ist eine Innendämmung bei Gründerzeitfassaden eine gute Lösung?
Bei erhaltenswerten Fassaden mit Stuck, wie sie in vielen Berliner Altbaugebieten vorkommen, bleibt oft nur die Innendämmung. Sie erfordert eine sorgfältige Planung von Feuchtehaushalt und Anschlussdetails, damit keine Schäden an der Bausubstanz entstehen, und wird deshalb idealerweise mit einer fachkundigen Baubegleitung umgesetzt.
Welche Förderung gibt es für die Fassadendämmung 2026?
Über die BEG EM sind 15 Prozent Basisförderung auf die förderfähigen Kosten möglich, mit einem gültigen individuellen Sanierungsfahrplan kommen 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus hinzu. Der Bonus setzt seit 21. Juli 2026 ein förderfähiges Mindestvolumen von 30.000 Euro je Antrag (bei einer Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern entsprechend höher) voraus und wird nur auf den Betrag darüber gewährt. Zugleich steigt mit iSFP die Höchstgrenze von 30.000 auf 60.000 Euro für die erste Wohneinheit (Stand 28.09.2026, ohne Gewähr).
Brauche ich für eine Fassadendämmung eine Baugenehmigung?
Bei einem freistehenden Einfamilienhaus ohne Denkmalschutz ist eine Fassadendämmung meist genehmigungsfrei, sofern Abstandsflächen und Bebauungsplan eingehalten werden. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Fassaden im Ensembleschutz ist dagegen die Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde erforderlich, bevor irgendetwas an der Außenhaut verändert wird (Einzelfallprüfung, ohne Gewähr).
Wie lange dauert eine Fassadendämmung am Einfamilienhaus?
Für ein Wärmedämmverbundsystem an einem durchschnittlichen Einfamilienhaus sind als Orientierung zwei bis vier Wochen reine Bauzeit realistisch, inklusive Gerüststellung, Dämmarbeiten, Armierung und Schlussputz. Witterung, Trocknungszeiten und die Verfügbarkeit des Fachbetriebs können diesen Zeitraum verlängern (Beispielwert, ohne Gewähr).
Lohnt sich die Dämmung, wenn ohnehin ein Neuanstrich ansteht?
Häufig ja. Gerüst, Vorarbeiten am Untergrund und Anstrich fallen bei einer reinen Fassadensanierung ohnehin an. Wird die Dämmung gekoppelt, sind nur noch die Mehrkosten für Dämmplatten, Armierung und Detailanschlüsse der Dämmung zuzurechnen, was die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme deutlich verbessert (Kopplungsprinzip).
Was gilt in Berliner Milieuschutzgebieten?
In sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutz) sind Modernisierungen an Mietwohngebäuden, dazu zählt auch eine Fassadendämmung, genehmigungspflichtig beim Bezirksamt. Dient die Dämmung der Anpassung an die Mindestanforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, früher GEG), muss die Genehmigung nach § 172 Absatz 4 BauGB erteilt werden. Geht sie darüber hinaus, etwa auf das strengere Förderniveau der BEG, entscheidet der Bezirk im Einzelfall. Wo die Außendämmung nicht infrage kommt, bleibt die sorgfältig geplante Innendämmung als Weg (ohne Gewähr).

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